Hausnummer Vergaberegeln
von wilhelm49Diese Seite wurde von unserem Mitglied 'wilhelm49' gestaltet. Energiesparhaus.at übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit (Haftungsausschluss).
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Hausnummernvergabe Rechtliche BedingungenDas im Bild "Beschriebenes Haus" grenzt an eine Privatstraße mit 11 privaten Straßenbesitzern (Hausbesitzern gehören auch je ein Straßenstück). Das gezeigte Haus hat auf den Privatstraßenteilen weder ein grundbücherliches noch ein ersessenes Geh-und Wegerecht.
Die einzig rechtsgültige Zufahrt zum Haus ist von der Bundesstraße über eine 3 m breite Straße auf dem Nachbargrundstück, mit einer grundbücherlich eingetragenen Dienstbarkeit.
Die Gemeinde hat der Besitzerin mit Hauptwohnsitz im genannten Haus eine Wohnadresse mit der Privatstraße vergeben. Dies heißt, dass die Post, Müllabfuhr, Lieferdientste, Servicefirmen und Besucher über die Privatstraßenteile der jeweiligen Besitzer fahren.
Meine Frage dazu ist, ob es ein Gesetz gibt, welches in diesem Fall die Vergabe der Hausnummer mit Namen der Bundesstraße bindend vorschreibt. Für einen Hinweis dazu wäre ich dankbar.
Die Besitzerin hat in diesem Fall offensichtlich eine persönliche enge Beziehung zur Gemeinde dazu benützt, um z.B. die Mülleimer nicht zur Bundesstraße bringen zu müssen.